Verkehrsunfall?
Vorsorge ist besser als Nachsorge! Hier ein paar Tipps, damit Sie leichter zu Ihrem Recht kommen:
1. Ruhe bewahren. Polizei verständigen. Nicht einschüchtern lassen.
2. Kein Schuldanerkenntnis abgeben
3. Name des Fahrers – Führerschein/Personalausweis-, Name des Halters (Fahrzeugschein), amtliches Kennzeichen (Nummernschild) notieren
4. Unfallmitteilung/Protokoll der Polizei gründlich prüfen, Fehler beanstanden, Unfallskizze korrigieren
Wenn sich die (gegnerische) Versicherung meldet, immer daran denken:
Es ist die (GEGNERISCHE) Versicherung. Versicherungen sind daran interessiert, Ihnen so wenig wie möglich erstatten zu müssen und Sie mitunter von der Geltendmachung Ihrer Ansprüche abzuhalten.
Sie dürfen Ihren Sachverständigen, Ihre Werkstatt und Ihr Mietwagenunternehmen frei wählen. Lassen sich vom vermeintlich bequemen „Schadensmanagement“ der Versicherung, die Ihnen schnelle Hilfe verspricht, nicht täuschen. Die Versicherung will nur erreichen, dass Sie keinen Kontakt zu einem unabhängigen Sachverständigen, einem freien Mietwagenunternehmen und einer selbstgewählten Fachwerkstatt oder einem Rechtsanwalt bekommen.
Besser Sie rufen mich an: 02871 /23 97 090
Ich berate und vertrete Sie außergerichtlich und gerichtlich auf allen Gebieten des Verkehrsrechts, wie etwa bei der Geltendmachung Ihrer Schadensersatzansprüche (z.B. Schadensersatz, Schmerzensgeld, Verdienstausfall, Haushaltsführungsschaden) nach einem Verkehrsunfall oder wenn gegen Sie straf- oder bußgeldrechtlich wegen eines Verkehrsverstoßes ermittelt wird.
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