Urheberrecht und Internetrecht

In meiner Rechtsanwaltskanzlei in Bocholt berate und vertrete ich, mit einer Berufserfahrung von über 18 Jahren, Urheber, Unternehmen und Privatpersonen  hinsichtlich aller juristischen Fragen im Zusammenhang mit dem Schutz geistigen Eigentums. Dazu gehört die individuelle Gestaltung von Lizenzverträgen ebenso wie die Rechtsverteidigung und Rechtsverfolgung wegen Ansprüchen aus der Verletzung geistigen Eigentums.

 

Unternehmen biete ich:

 

 

  • Datenschutz im Unternehmen (DSGVO) –  Fragen rund um Auftragsverarbeitung, Dokumentationspflichten, Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten, Datenschuttzfolgenabschätzung, Datenübermittlung in Drittländer, Auskunftspflichten
  • IT-Verträge (Standardsoftware, Softwaremiete u.a.), Application-Service-Providing (ASP)-Vertrag, Webhosting
  • Rechtstexte und -fragen bei Webseiten, eCommerce, mobileCommerce: Impressum, Datenschutzerklärung, Disclaimer/rechtliche Hinweise, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Bestellablauf
  • Bewertungen und Kommentare in Bewertungsportalen, Social Media, geschäftsschädigende Texte im Internet
  • Beratung und Verteidigung Cybercrime

 

Privatpersonen, die beispielsweise eine Abmahnung wegen angeblichen Schutzrechtsrechtsverletzungen erhalten haben, speziell wegen Filesharing, biete ich Hilfe bei:

 

  • Abmahnungen wegen Filesharings bzw. Urheberrechtsverletzungen – Verteidigung gegen Abmahnkanzleien
  • Unerwünschte Interneteinträge über Personen im Netz, Cybermobbing, Persönlichkeitsrechtsschutz, Recht auf Vergessenwerden, Löschung
  • Verbraucherschutz im Internet – z.B. Probleme mit Internetkauf, eBay, Käufe Minderjähriger, Cybercrime
  • Digitales Erbrecht – was geschieht mit E-Mails, Online-Konten und Social Media – Accounts nach dem Tod
  • Telekommunikationsrecht – Probleme mit Telefonrechnungen 

 

Urheberrecht

 

Ein urheberrechtlich geschütztes Werk ist eine persönliche geistige Schöpfung seines Urhebers.

Der Urheberrechtschutz an einem Werk entsteht mit der Schöpfung des Werkes, darum erfolgt keine Eintragung des Werkes in ein Register, wie das zum Beispiel beim geschützten Design, Gebrauchsmuster oder Patent der Fall ist.

Wer ohne die Erlaubnis des Urhebers, also ohne Lizenz, ein geschütztes Werk, zum Beispiel einen Film oder ein Musikstück, in einer Tauschbörse herunterlädt (Download) oder verbreitet (Upload), macht sich gegenüber dem Urheber bzw. Lizenzinhaber nicht nur schadensersatzpflichtig, sondern häufig auch strafbar.

 

Zu meinem Leistungsangebot für Urheber und Urhberinnen zählen unter anderem:

 

 

  • Film-, Bild- und Fotorecht
  • Rechte beim Publizieren
  • Urheberrechtliche Verwahrungen zum Schutz der eigenen Rechte
  • Marken-, Design- und Gebrauchsmusterschutz (DPMA bzw. EUIPO)

 

 

 

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