Mit welchen Kosten dürfen Sie rechnen?
Ein erstes Beratungsgespräch kostet für Verbraucher max. 190 € zuzüglich Mehrwertsteuer. Die Beratung für Verbraucher betrifft Rechtsfragen, die weder einer gewerblichen noch einer selbständigen beruflichen Tätigkeit des Mandanten zugeordnet werden können. Die Berechnung der Rechtsanwaltsgebühren richtet sich nach dem Gegenstandswert. Der Gegenstandswert ist der Wert, den der Gegenstand der anwaltlichen Tätigkeit hat. Die gesetzlichen Gebühren richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und dem Vergütungsverzeichnis (VV).
Wenn es zu einem Gerichtsprozess kommt, dann fallen außerdem Gerichtskosten an. Die Gerichtskosten setzen sich aus gerichtlichen Gebühren und gerichtlichen Auslagen zusammen. Die gerichtlichen Gebühren berechnen sich in der Regel aus dem Streitwert und ergeben sich aus dem Gesetz. Daneben können ggf. gerichtliche Auslagen entstehen, beispielsweise für Kopien, Zeugen oder Sachverständigengutachten usw.
Die Prozesskosten sind die Summe aus den Rechtsanwaltskosten und den Gerichtskosten.
Mit dem kostenlosen Prozesskostenrechner können Sie sich im Nu einen ersten Überblick über die voraussichtlichen Anwaltskosten und gerichtlichen Gebühren Ihres Rechtsstreits verschaffen. Dies beinhaltet auch eigene und gegnerische Anwaltskosten.
Die Angaben sind ohne Gewähr und stellen keine Rechtsberatung dar. Ich informiere gleich bei der ersten Beratung über die voraussichtlichen Kosten.
Gerne prüfe ich für Sie auch, ob Sie Anspruch auf Beratungs- und Prozesskostenhilfe haben könnten. Fragen Sie mich danach.
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