Sie suchen einen Anwalt im Arbeitsrecht?
Ich berate Sie gerne zu Ihren Fragen & Rechten.
In meiner Kanzlei bearbeite ich Mandate mit folgenden Schwerpunkten:
Kündigungsschutzklagen
Wenn Ihnen eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses erklärt worden ist, haben Sie nur 3 Wochen Zeit – gerechnet ab Zugang der Kündigung - , um sich mit einer Kündigungsschutzklage gegen die Kündigung zu wehren. Wird diese Klagefrist versäumt, dann kann die Wirksamkeit der Kündigung, auch wenn die Kündigung eigentlich unberechtigt ist, nicht mehr angegriffen werden. Auch eine unwirksame Kündigung wird dann nur wegen Ablaufs der Klagefrist wirksam! Darum sollten Sie nach Zugang einer Kündigung keine Zeit verlieren, um die Kündigung von einem Rechtsanwalt überprüfen zu lassen. Oft stellt sich dann nämlich heraus, dass die Kündigung erfolgreich angegriffen werden kann.
Das kann aus folgenden Gründen der Fall sein:
Die Schriftform ist nicht eingehalten. Nach § 623 BGB bedarf die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses der Schriftform. Mit einer mündlichen Kündigung, einer Kündigung per FAX, e-mail oder Messenger wird die Schriftform nicht eingehalten, die Kündigung ist dann unwirksam!
Es besteht ein gesetzlicher Kündigungsschutz, wenn die Beschäftigung schon länger als 6 Monate dauert und mindestens 11 Arbeitnehmer (Auszubildende werden nicht mitgezählt) in dem Betrieb beschäftigt werden. Wenn das Kündigungsschutzgesetzt Anwendung findet und der Arbeitgeber aus betriebsbedingten Gründen kündigt, dann muss der Arbeitgeber unter den zu kündigenden Arbeitnehmern eine Sozialauswahl durchführen. Der Arbeitgeber muss Dauer der Betriebszugehörigkeit, das Lebensalter, die Unterhaltspflichten und eine Schwerbehinderung bei der Sozialauswahl berücksichtigen. Fehler führen zur Unwirksamkeit der Kündigung.. Für Schwangere, Betriebsräte oder Schwerbehinderte gelten außerdem Sonderregeln.
Wenn der Arbeitgeber aus verhaltensbedingten Gründen fristlos und außerordentlich kündigen will, zum Beispiel bei einem schweren Fehlverhalten des Arbeitnehmers, ist in der Regel eine vorhergehende Abmahnung erforderlich. Ohne eine solche Abmahnung kann die Kündigung unwirksam sein. Etwas anderes gilt, wenn ein schwerer Vertrauensbruch, wie zum Beispiel Diebstahl oder Untreue im Raum steht.
Es ist auch immer zu prüfen, ob die Kündigungsfrist eingehalten wird. Die richtige Kündigungsfrist kann sich aus dem Gesetz, dem Arbeitsvertrag oder einem Tarifvertrag ergeben.
Gehalt und Urlaub
Zahlt der Arbeitgeber das Gehalt nicht oder gewährt den Urlaubsanspruch nicht, dann muss der Arbeitnehmer sofort aktiv werden. Viele Arbeitsverträge oder Tarifverträge enthalten Ausschlussfristen, die bestimmen, dass Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis innerhalb bestimmter Fristen und manchmal in einer bestimmten Form geltend zu machen sind. Wenn diese Fristen versäumt werden oder die festgelegte Form nicht beachtet werden, kann es sein dass die Ansprüche des Arbeitnehmers auf Gehaltszahlung oder aber auch Überstundenabgeltung verfallen. Der Arbeitnehmer hat dann im schlimmsten Fall gearbeitet, ohne noch Lohn bzw. Gehalt beanspruchen zu können. Etwas anderes gilt nur für den gesetzlichen Mindestlohn. Wenn der Arbeitgeber das Gehalt nicht zahlt, sollten Sie sofort zum Rechtsanwalt.
Arbeitsvertrag und Zeugnis
Ich prüfe und erstelle Arbeitsverträge. Es kommt oft vor, dass Arbeitgeber oder Arbeitnehmer bei der Formulierung von Arbeitsverträgen Fehler machen oder das Gewollte missverständlich formuliert wird. Oft sind sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer gar nicht bewusst, welche wirtschaftlichen Folgen eine bestimmte Klausel im Arbeitsvertrag haben kann,, weil sie die juristischen Fallstricke nicht kennen oder Begriffe falsch verwenden.
Bei Arbeitszeugnissen ist besondere Vorsicht geboten. Da ein Zeugnis wohlwollend sein muss, verstecken sich oft hinter anscheinend positiven Formulierungen negative Bewertungen der Leistungen oder des Verhaltens des Arbeitnehmers. Ich erstelle und prüfe Arbeitszeugnisse für meine Mandanten.
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